Die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1, 4.1.2 und 4.1.3 mssen erfllt sein.

ADR-spezifische Sondervorschrift fr die Verpackung BB 3:
Fr UN 3509 mssen die IBC nicht den Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.1.3 entsprechen.

Es mssen IBC verwendet werden, die den Vorschriften des Abschnitts 6.5.5 entsprechen und die flssigkeitsdicht oder mit einer flssigkeitsdichten, durchstofesten und dicht verschlossenen Innenauskleidung oder einem flssigkeitsdichten, durchstofesten und dicht verschlossenen Sack ausgerstet sind.

Wenn die einzigen enthaltenen Rckstnde feste Stoffe sind, die sich bei den whrend der Befrderung voraussichtlich auftretenden Temperaturen nicht verflssigen knnen, drfen flexible IBC verwendet werden.

Wenn flssige Rckstnde vorhanden sind, mssen starre IBC, die ber Rckhaltemittel (z.B. saugfhiges Material) verfgen, verwendet werden.

Vor der Befllung und der bergabe zur Befrderung muss jeder IBC berprft werden, um sicherzustellen, dass er frei von Korrosion, Verunreinigung oder anderen Schden ist. IBC mit Anzeichen verminderter Widerstandsfhigkeit drfen nicht mehr verwendet werden (kleinere Beulen und Risse gelten dabei nicht als Verringerung der Widerstandsfhigkeit des IBC).

IBC fr die Befrderung von leeren, ungereinigten Altverpackungen mit Rckstnden der Klasse 5.1 mssen so gebaut oder angepasst sein, dass die Gter nicht mit Holz oder anderen brennbaren Werkstoffen in Berhrung kommen knnen.